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RE10 Genussrecht der Zukunftsenergien

 RE10 Genussrecht der Zukunftsenergien

Geplante Investitionen sollen in Deutschland, Finnland und Kanada erfolgen.

Genussrecht bereits vollständig platziert

Übersicht aktuelle Vermögensanlagen

Mit "RE10 Genussrecht der Zukunftsenergien" bietet der Emittent auch Privatanlegern die Möglichkeit, mittelbar von dem Wachstumsmarkt Erneuerbare Energien zu profitieren. Die Genussrechte sind mit einem festen Zinssatz von 6,5 Prozent p. a. ausgestattet und laufen bis zum 31. Dezember 2020.

Genussrechte sind eine Alternative zu Bankkrediten, um zu einem frühen Zeitpunkt in die Projektakquise- und Ankaufsprozesse von Erneuerbaren Energieanlagen einzusteigen und sich so günstige Projektpreise zu sichern. Anlegern bietet die festverzinste Geldanlage eine Alternative im Niedrigzinsumfeld: Die rund 650 Kunden des Vorgänger-Genussrechts (GDZ) profitierten bereits von hohen Zinsen und einer zuverlässigen Rückzahlung ihres eingesetzten Kapitals.

RE10 Genussrecht - Investitonskonzept

Das Genussrechtskapital von insgesamt bis zu fünf Mio. Euro ist für den Ankauf von Erneuerbaren Energieprojekten vorgesehen. Geplant sind Investments in Deutschland, Finnland und Kanada sowie bei Bedarf auch in anderen Ländern mit guter Bonität und einem attraktiven Einspeisevergütungssystem. Investiert wird ausschließlich in wirtschaftlich und politisch stabile Zielländer. Die Projekte selbst werden in einem frühen Stadium erworben, weiter vorangetrieben und im Ready-to-build-Status gewinnbringend weiterveräußert, zum Beispiel an institutionelle Investoren. Jede Investition wird durch die Projektabteilung des Emittenten streng geprüft und von unabhängigen Experten begleitet.

Konditionen RE10 Genussrecht Zukunftsenergien

Art der KapitalanlageFestverzinsliches Genussrecht (unverbrieftes, nachrangiges Namensgenussrecht)
Verzinsung6,5 % p.a.
Laufzeit4,5 Jahre, bis zum 31.12.2020
Emissionsvolumen5.000.000 Euro
BeteiligungshöheAb 10.000 Euro
AgioEntfällt
EinkunftsartEinkünfte aus Kapitalvermögen

Warnhinweis: Der Erwerb dieser Kapitalanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

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Hier finden Sie eine übersichtliche Darstellung über die vermögensanlagen RE10 Genussrecht der Zukunftsenergien Download Flyer RE10 Genussrecht der Zukunftsenergien

Risikohinweis

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Die Übertragbarkeit sowie die freie Handelbarkeit des nachrangigen Namensgenussrecht sind stark eingeschränkt. Eine Kündigung kann erst zum Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgen. Die Mindestlaufzeit endet am 31.12.2020. Der von dem Anleger eingezahlte Anlagebetrag unterliegt demnach einer langfristigen Bindungsdauer. Der Anleger kann nicht vorzeitig über sein eingesetztes Kapital verfügen.

Wesentliche Anlegerrisiken / Prognoserisiko / Zinszahlungsrisiko

Wertentwicklungen der Vergangenheit und Prognosen über die zukünftige Entwicklung sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf Erwartungen, Schätzungen, Prognosen und Annahmen. Sie geben ausschließlich die Auffassung der Emittentin wieder, unterliegen Unsicherheiten und Risiken hinsichtlich ihres tatsächlichen Eintritts und sind folglich in ihrer Verwirklichung nicht garantiert. In dieser Werbemitteilung getroffene, zukunftsgerichtete Aussagen betreffen insbesondere:

  • die Erwartungen der Emittentin in Bezug auf wirtschaftliche, operative,rechtliche und sonstige Risiken und deren Auswirkungen,
  • die Erwartungen der Emittentin in Bezug auf ihre zukünftige Geschäftsentwicklung sowie allgemeine wirtschaftliche, rechtlicheund politische Entwicklungen
  • die Durchführung und das Ergebnis der Vermögensanlage,
  • die Verwendung des Emissionserlöses aus dem Angebot dieser Vermögensanlage, insbesondere die Durchführung der Finanzierungender Mutter-, Schwester- oder Tochterunternehmen der Emittentin zu den erwarteten Finanzierungsvolumen sowie zuden erwarteten Konditionen, und
  • das wirtschaftliche Konzept dieser Vermögensanlage.

Sollten sich eine oder mehrere Annahmen, die die Emittentin ihren zukunftsgerichteten Aussagen zugrunde gelegt hat, als unrichtig erweisen oder unvorhergesehene Veränderungen oder Ereignisse eintreten, ist nicht auszuschließen, dass die tatsächlichen künftigen Entwicklungen und Ergebnisse wesentlich von dem abweichen, was von der Emittentin in diesem Prospekt für die Zukunft angenommen wurde.

Die von der Emittentin geplanten Ergebnisse sind nicht garantiert und es können sich tatsächlich erhebliche Abweichungen hiervon ergeben. Es besteht das Risiko, dass Zinszahlungen später erfolgen, für den Fall dass kein ausreichender Jahresüberschuss ausgewiesen wird oder die Liquidität nicht ausreicht, um die vier quartalsweisen Zinszahlungen im Geschäftsjahr insgesamt zu leisten. Die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Emittentin könnte sich erheblich negativer als beabsichtigt entwickeln. In der Folge könnte die Emittentin nicht mehr in der Lage sein, die Ansprüche des Investors insbesondere auf Zinszahlung und Rückzahlung des Genussrechtskapitals teilweiseoder ganz zu erfüllen. Für die Genussrechte gibt es auch keine Einlagensicherung. Sofern die Investoren den Erwerb von Genussrechten mit Fremdkapital finanzieren, ist auch ein Verlust über das eingesetzte Kapital hinaus möglich.