Altersvorsorgedepot und nachhaltige Altersvorsorge – Allgemeine Informationen
Ein Altersvorsorgedepot ist eine Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, bei der das angesparte Kapital am Kapitalmarkt investiert wird. Im Rahmen der deutschen Reform der privaten Altersvorsorge wurde das Altersvorsorgedepot als neue Produktkategorie ohne verpflichtende Kapitalgarantie eingeführt. Die gesetzlichen Neuregelungen sollen ab dem 1. Januar 2027 für neu angebotene Altersvorsorgeprodukte zur Verfügung stehen. Dadurch können Sparerinnen und Sparer stärker an den Renditechancen von Aktien, Investmentfonds und börsengehandelten Indexfonds (ETFs) teilhaben. Die Wertentwicklung hängt von den gewählten Anlagen und den Entwicklungen an den Kapitalmärkten ab; Verluste sind möglich.
Altersvorsorgedepot und Nachhaltigkeit
Ein Altersvorsorgedepot kann ggf. auch unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ethischer Kriterien ausgestaltet werden. In diesem Zusammenhang spricht man unter gewissen Voraussetzungen von einem nachhaltigen Altersvorsorgedepot. Dabei handelt es sich um eine Beschreibung der Anlagestrategie und nicht um eine eigenständige, gesetzlich definierte Produktkategorie. Entscheidend ist, welche Nachhaltigkeitskriterien der Anbieter anwendet, welche Finanzinstrumente für das Depot zur Verfügung stehen und wie deren Nachhaltigkeit überprüft und offengelegt wird.
Nachhaltigkeit im Altersvorsorgedepot
Nachhaltige Kapitalanlage berücksichtigt neben klassischen finanziellen Kriterien wie Rendite, Risiko und Kosten auch ökologische, soziale und unternehmensbezogene Aspekte. Häufig werden diese unter dem Begriff ESG zusammengefasst: Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung).
Bei einem nachhaltigen Altersvorsorgedepot können beispielsweise Investmentfonds eingesetzt werden, die Unternehmen mit vergleichsweise guten Umwelt- und Sozialstandards bevorzugen, bestimmte Geschäftsfelder ausschließen oder gezielt in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten investieren. Weitere Ansätze sind die Berücksichtigung von Klimarisiken, die Ausübung von Stimmrechten und der Dialog mit Unternehmen, um deren Geschäftspraktiken zu beeinflussen.
Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Anbieter und Anlageprodukt. Der Begriff „nachhaltig“ allein gewährleistet weder eine bestimmte ökologische Wirkung noch die vollständige Vermeidung kontroverser Investitionen. Für die Beurteilung sind daher die Anlagebedingungen, Ausschlusskriterien, Auswahlmethoden und Nachhaltigkeitsberichte der jeweiligen Fonds maßgeblich.
Nachhaltigkeitsorientierte Anlagen unterliegen grundsätzlich ebenfalls den Kapitalmarktrisiken. Zudem können sich nachhaltige Anlagestrategien hinsichtlich ihrer Diversifikation, Kosten, Renditeentwicklung und Risikostruktur von anderen Anlagestrategien unterscheiden. Nachhaltigkeit ist deshalb getrennt von der finanziellen Eignung eines Produkts für die individuelle Altersvorsorge zu beurteilen.
Das FNG-Siegel als Beispiel für eine mögliche Einordung von Investmentfonds mit Nachhaltigkeitskriterien
Das FNG-Siegel ist ein freiwilliger Qualitätsstandard für nachhaltige Investmentfonds und vergleichbare Finanzprodukte im deutschsprachigen Raum. Es wurde 2015 eingeführt und beruht auf einer ganzheitlichen Bewertung des jeweiligen Anlageprodukts. Die Prüfung berücksichtigt unter anderem Transparenz, Nachhaltigkeitsanalysen, Ausschlusskriterien sowie den Umgang mit ökologischen, sozialen und unternehmensbezogenen Risiken. Die Zertifizierung wird jährlich überprüft und muss erneuert werden.
Der Mindeststandard umfasst unter anderem die Berücksichtigung international anerkannter Grundsätze zu Menschen- und Arbeitsrechten, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Je nach Siegelvariante und Prüfjahr gelten weitere Anforderungen. Besonders anspruchsvoll bewertete Produkte können zusätzliche Sterne erhalten. Seit 2025 ergänzt das FNG-Siegel Transition das Angebot um einen Standard für Fonds, die den wirtschaftlichen Übergang zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen unterstützen sollen.
Für ein nachhaltiges Altersvorsorgedepot kann das FNG-Siegel als Orientierungshilfe dienen, wenn der Anbieter entsprechende Fonds zur Auswahl stellt. Es ermöglicht eine zusätzliche Einschätzung der Nachhaltigkeitsqualität eines Fonds und ergänzt die gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationen.
Das Siegel ist jedoch keine staatliche Zulassung, keine gesetzliche Voraussetzung für ein nachhaltiges Altersvorsorgedepot und keine Garantie für eine bestimmte Rendite oder messbare Nachhaltigkeitswirkung. Es bezieht sich auf das jeweils ausgezeichnete Anlageprodukt, nicht automatisch auf das gesamte Altersvorsorgedepot oder den Anbieter. Die konkreten Kriterien und der Geltungszeitraum der Zertifizierung sollten deshalb geprüft werden.
EmpCo-Richtlinie und Nachhaltigkeitssiegel
Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel verschärft die Anforderungen an Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. Sie soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Nachhaltigkeitsversprechen und sogenanntem Greenwashing schützen. Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen; die nationalen Vorschriften sind ab dem 27. September 2026 anzuwenden.
Nach den neuen Vorgaben dürfen Nachhaltigkeitssiegel grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von einer öffentlichen Stelle festgesetzt wurden. Zertifizierungssysteme müssen insbesondere transparente und öffentlich zugängliche Kriterien sowie eine unabhängige und objektive Überwachung vorsehen.
Nach Angaben des Forums Nachhaltige Geldanlagen (FNG) erfüllen das FNG-Siegel und das FNG-Siegel Transition die einschlägigen EmpCo-Anforderungen ab dem 27. September 2026. Die Anforderungen an die Zertifizierung und unabhängige Prüfung sind dabei von besonderer Bedeutung. Die Konformität mit den EmpCo-Vorgaben ist von einer staatlichen Zulassung zu unterscheiden: Sie bedeutet weder eine behördliche Anerkennung des Siegels noch eine Garantie für die Nachhaltigkeitswirkung oder die finanzielle Wertentwicklung eines Fonds.
Für Anlegerinnen und Anleger kann die Erfüllung der EmpCo-Anforderungen die Einordnung von Nachhaltigkeitssiegeln erleichtern. Gleichwohl empfiehlt sich weiterhin ein Blick auf die konkreten Anlagekriterien, die Ausschlüsse und die Nachhaltigkeitsinformationen des jeweiligen Fonds.
Weitere rechtliche Vorgaben zur Nachhaltigkeit
Für nachhaltige Geldanlagen gelten verschiedene europäische und nationale Regelungen. Sie betreffen insbesondere die Definition nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten, die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und die Beratung zu Finanzprodukten.
EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)
Die Verordnung (EU) 2019/2088 verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater im jeweiligen Anwendungsbereich zur Offenlegung bestimmter Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren. Dazu gehören Informationen darüber, wie Nachhaltigkeitsrisiken in Anlageentscheidungen einbezogen werden und welche nachteiligen Auswirkungen Investitionen auf Umwelt- und Sozialfaktoren haben können. Für bestimmte Finanzprodukte bestehen zusätzliche Offenlegungspflichten. Die häufig verwendeten Bezeichnungen nach Artikel 8 und Artikel 9 beziehen sich auf unterschiedliche produktbezogene Offenlegungskategorien; sie sind keine eigenständigen Nachhaltigkeitssiegel und ersetzen keine Prüfung der tatsächlichen Anlagestrategie.
EU-Taxonomie-Verordnung
Die Verordnung (EU) 2020/852 schafft ein Klassifikationssystem, anhand dessen bestimmte Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Sie umfasst sechs Umweltziele, darunter Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, den Übergang zur Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie den Schutz der Biodiversität und Ökosysteme. Die Taxonomie ist insbesondere für die Beurteilung und Offenlegung taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten relevant. Nicht jede nachhaltige Anlage muss vollständig taxonomiekonform sein.
MiFID II und Nachhaltigkeitspräferenzen
Im Rahmen der Anlageberatung und der Vermögensverwaltung müssen die einschlägigen Vorgaben zur Ermittlung von Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigt werden. Die entsprechenden Regelungen sehen vor, dass bei betroffenen Kundinnen und Kunden ermittelt wird, ob und in welchem Umfang sie Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Anlageentscheidungen berücksichtigen möchten. Dazu gehören unter anderem Präferenzen hinsichtlich taxonomiekonformer Investitionen, nachhaltiger Investitionen im Sinne der SFDR oder der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen. Die konkreten Pflichten richten sich nach der jeweiligen Dienstleistung und dem anwendbaren Rechtsrahmen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD und ESRS)
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) regeln die Nachhaltigkeitsberichterstattung der jeweils erfassten Unternehmen. Sie sollen Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen vergleichbarer und transparenter machen. Solche Unternehmensinformationen können auch für die Nachhaltigkeitsanalyse von Fonds relevant sein. Die Berichtspflichten gelten jedoch nicht unterschiedslos für sämtliche Unternehmen; Umfang und Anwendungszeitpunkt richten sich nach dem jeweils geltenden Rechtsrahmen.
Weitere produktbezogene und vertriebsrechtliche Vorgaben
Ergänzend können weitere Anforderungen an Finanzprodukte, deren Vertrieb und die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken relevant sein. Dazu zählen insbesondere Vorgaben aus dem europäischen Finanzmarktrecht sowie einschlägige delegierte Rechtsakte. Für die konkrete Einordnung eines Altersvorsorgedepots sind außerdem die besonderen gesetzlichen Anforderungen an staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte und die jeweiligen Vertragsbedingungen zu berücksichtigen.
Einordnung
Ein nachhaltiges Altersvorsorgedepot verbindet die langfristige Kapitalanlage zur Altersvorsorge mit einer Anlagepolitik, die ökologische, soziale oder unternehmensbezogene Kriterien einbezieht. Die gesetzlichen Nachhaltigkeitsvorgaben schaffen Transparenz und strukturieren bestimmte Offenlegungspflichten; sie schreiben jedoch nicht pauschal vor, dass jedes Altersvorsorgedepot ausschließlich nachhaltige Anlagen enthalten muss. Freiwillige Qualitätsstandards wie das FNG-Siegel können die Auswahl nachhaltiger Investmentfonds ergänzend erleichtern. Für eine sachgerechte Beurteilung sollten sowohl die Nachhaltigkeitsmerkmale als auch Kosten, Risiken, Diversifikation und die Eignung für die langfristige Altersvorsorge berücksichtigt werden.
Die Vielzahl gesetzlicher Vorgaben und freiwilliger Nachhaltigkeitsstandards soll Transparenz schaffen und Greenwashing verhindern. Gleichzeitig führt sie zu einer hohen Komplexität, die Anlegerinnen und Anleger ebenso wie Beraterinnen und Berater überlasten kann. Trotz umfangreicher Offenlegungspflichten und Qualitätssiegel bleibt zudem die Frage, wie nachhaltig ein Altersvorsorgedepot tatsächlich ist. Weder die Einhaltung regulatorischer Vorgaben noch ein FNG-Siegel garantieren automatisch eine messbare positive Wirkung auf Umwelt und Gesellschaft.
Die EmpCo-Richtlinie verschärft zudem die Anforderungen an Nachhaltigkeitsaussagen: Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“ können ohne nachweisbare, anerkannte Grundlage unzulässig sein. Auch Nachhaltigkeitssiegel ohne geeignetes Zertifizierungssystem oder öffentliche Grundlage sind grundsätzlich nicht zulässig. Damit steigt der Druck auf Anbieter, Nachhaltigkeitsversprechen präzise zu belegen.
Im ungünstigsten Fall könnten die komplexen regulatorischen Anforderungen und das Risiko rechtlicher Konsequenzen dazu führen, dass Berater und Vermittler sowie Produktgeber auf Nachhaltigkeitsaussagen vollständig verzichten – ein Phänomen, das als „Green Hushing“ bezeichnet wird und die Transparenz nachhaltiger Geldanlagen letztlich eher verringern als stärken könnte.
Stand: Oktober 2026
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