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Konditionen Green City SmartMobility I Genusschein

Art des Wertpapiers Genussschein
Laufzeit 5 Jahre
Rückzahlung Erfolgsabhängig, endfällig zum Nennbetrag
Vergütung Erfolgsabhängig, endfällig. Prognose: 35 % Rendite vor Steuer auf die gesamte Laufzeit des Genussscheins (entspricht ca. 7,0 % p.a.
Mindestanlage EUR 1.000; Höchstbetrag: maximal EUR 10.000

Warnhinweis: Der Erwerb dieses Wertpapiers ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Alle Ansprüche aus dem Genussschein unterliegen zudem einem qualifizierten Rangrücktritt.

Kontakt zur Naturconsult GmbH - Grüne Wertpapiere

Für Fragen rund um das Thema grüne Wertpapiere und Anleihen steht Ihnen die Naturconsult GmbH gerne zur Verfügung.

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10823 Berlin
T 030 – 78 71 44 12

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Von der Mobilität der Zukunft profitieren

Mit emmy Städte verändern

Das Ziel von emmy ist die optimale Verfügbarkeit von Elektrorollern in Großstädten. So kommen emmy-Kunden schnell, leise und flexibel ans Ziel. Zudem werden durch Rollersharing Verkehrsemissionen und Staus reduziert. Das bedeutet: Mehr Platz auf den Straßen, bessere Luft und ein Plus an Lebensqualität.

Sharing-Konzepte erobern den Mobilitätsmarkt

Die Mobilitätswelt wird sich in den kommenden Jahren radikal verändern. Die zunehmende Verkehrsproblematik mit Stau, Lärm, Luftverschmutzung und Platzmangel treibt die Marktentwicklung für strombasierte Sharing-Angebote weiter voran. Der Sharing-Markt wächst jährlich um beeindruckende 25%. Das Marktvolumen wird weltweit bis im Jahr 2025 auf über 600 Mrd. Euro prognostiziert – von dieser Dynamik will emmy profitieren.

Prognosen verheißen starkes Wachstum

Sharing boomt. Heute nutzen weltweit erst 7 Mio. Menschen Sharing-Angebote. Und die Nutzer sind bereit für neue, digitale Lösungen – bis 2022 können es fast 700 Millionen sein. Auch bei emmy melden sich Woche für Woche hunderte neue Kunden an. emmy ist als Marktführer für Rollersharing in Deutschland gut positioniert um die Marktführerschaft weiter auszubauen.

Warum Emmy?

  • Pionier des elektrischen Rollersharings: emmy hat seit dem Markteintritt 2015 wertvolle Erfahrung gesammelt und Expertise aufgebaut.
  • Marktführer in Deutschland: NutzerInnen können die bundesweit größte Rollerflotte mit einer App und einem Konto in allen vier Metropolen – Berlin, Hamburg, München und Düsseldorf – nutzen
  • emmy ist einzigartig: Jeder emmy Roller ist mit zwei Helmen in unterschiedlichen Größen ausgestattet: So können jederzeit zwei Personen den Roller nutzen.
  • Sauberer geht’s nicht! Die Roller werden von emmy stets mit frischen Akkus bestückt die mit 100% Ökostrom geladen werden.

Warum Sharing?

Wenn in 20 Jahren rund drei Viertel der Menschheit in Städten lebt, brauchen wir zukunftsfähige Mobilitätskonzepte. Die Nachfrage nach flexibler und komfortabler Mobilität wächst rasant. Sharing-Konzepte boomen!

Wichtige rechtliche Hinweise

Bei den Angaben auf dieser Internetseite handelt es sich um Werbung. Sie enthalten keine vollständigen Informationen über den Genussschein und stellen kein öffentliches Angebot oder eine Zeichnungsaufforderung und auch keine individuelle Anlageempfehlung dar. Diese Internetseite wird schon vor Beginn des öffentlichen Angebots und vor Veröffentlichung eines Wertpapier-Informationsblattes (WIB) zugänglich gemacht. Mit Beginn des öffentlichen Angebots steht das WIB unter www.greencity-finance.de barrierefrei zum Download zur Verfügung. Der Genussschein wird von der Emittentin Green City Smart Mobility I GmbH ausgegeben und von der Green City Finance GmbH als Anlagevermittlerin vertrieben. Für das öffentliche Angebot des Genussscheins besteht keine gesetzliche Prospektpflicht. Anleger sind verpflichtet, im Rahmen einer Selbstauskunft Angaben zu frei verfügbarem Vermögen bzw. zur Höhe des monatlichen Nettoeinkommens zu machen. Alle wesentlichen Informationen über den Genussschein „Green City Smart Mobility I“ sind in dem Wertpapier-Informationsblatt (WIB) enthalten Jeder Anleger ist gehalten, das WIB vor seiner Investitionsentscheidung vollständig zu lesen, insbesondere die Risikohinweise.

Der Genussschein ist rein erfolgsabhängig ausgestaltet. Die Realisierung der Ansprüche auf Rückzahlung des Nennbetrags sowie der Vergütung hängen ausschließlich vom wirtschaftlichen Erfolg der Electric Mobility Concepts GmbH („emmy“) ab. Es besteht Totalverlustrisiko. Alle Ansprüche auf Rückzahlung und Vergütung unterliegen zudem einem qualifizierten Rangrücktritt. Forderungen aus dem Genussschein können daher nicht geltend gemacht werden, solange und soweit dies zur Insolvenz der Emittentin führen würde. Im Insolvenzfalle sind die Forderungen der Genussscheingläubiger nachrangig zu anderen Gläubigern der Emittentin. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise hat der Genussschein den Charakter einer unternehmerischen Beteiligung.

Die Emittentin legt die Prognose zugrunde, dass das Genussscheinkapital an die Anleger erfolgsabhängig zum Nennbetrag zurückgezahlt wird und zusätzlich eine einmalige erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 35 %, bezogen auf den Nennbetrag, über die gesamte Laufzeit erzielt wird, was einer prognostizierten Rendite von ca. 7 % p.a. entspricht. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Prognose, mit der keinerlei Garantien oder sonstige Ansprüche verbunden sind. Angaben auf dieser Internetseite zu zukünftigen Marktentwicklungen stellen ebenfalls Prognosen dar. Angaben zu früheren Wertentwicklungen sowie Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung des Genussscheins.

Die Genussscheine werden derzeit grundsätzlich nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten. Es erfolgt kein Angebot in Rechtsgebieten / Rechtsordnungen, in denen ein solches Angebot rechtswidrig wäre. Es erfolgt daher insbesondere kein Angebot in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien oder Japan. Die Genussscheine sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung in den Vereinigten Staaten registriert. Sämtliche Informationen und Unterlagen (einschließlich des Wertpapier- Informationsblattes) dürfen daher nicht in diese Länder übermittelt werden. Der Ausschluss des Angebots gilt für sämtliche Staatsbürger der Vereinigten Staaten, Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die Vereinigten Staaten (Greencard) und aus einem anderen Grund in den Vereinigten Staaten unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Bürger. Gleiches gilt für natürliche und juristische Personen mit statuarischem Sitz, tatsächlichen Verwaltungssitz, Wohnsitz oder Zweitwohnsitz in den Vereinigten Staaten. Auch sind US-amerikanische Gesellschaften oder sonstige nach dem US-amerikanischen Recht errichtete Vermögenseinheiten, Vermögensmassen oder Trusts, welche der US-Bundesbesteuerung unterliegen, vom Angebot ausgeschlossen. Darüber hinaus sind Staatsbürger der Länder Kanada, Australien oder Japan oder eine natürliche oder juristische Person, die ihren Wohnsitz, tatsächlichen Verwaltungssitz oder statuarischen Sitz in den vorstehenden Ländern haben, vom Angebot ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ferner sonstige natürliche oder juristische Personen, denen gegenüber aufgrund gesetzlicher Regelungen oder Rechtsvorschriften ein Angebot rechtswidrig wäre.