Neue Akzente für die Grüne Altersvorsorge mit staatlicher Förderung?
Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge vorgestellt. Dieser Entwurf enthält neue Fördermöglichkeiten, flexiblere Produkte und stellt möglicherweise auch die Weichen für nachhaltige ethisch-ökologische Investments – ein Aspekt, der immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Neue Fördermöglichkeiten
Zukünftig sollen 20 Cent staatliche Zulage für jeden gesparten Euro gezahlt werden, maximal bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro (ab 2030: 3.500 Euro). Geringverdiener sollen zusätzlich eine Zulage von 175 Euro erhalten. Der Berufseinsteigerbonus von 200 Euro wird wohl für drei Jahre bezahlt. Zudem soll der Sonderausgabenabzug von 2.100 auf 3.500 Euro erhöht werden. Auch Kinderzulagen sollen in diesem Zusammenhang neu geregelt werden: Sie sollen sogar 25 Cent pro eingezahltem Euro betragen, bis maximal 300 Euro.
Flexiblere Anlageprodukte – Versicherungen und Investmentprodukte
Die Idee: Sparer können zwischen Altersvorsorgeprodukten mit einer Garantie von 100 oder 80 % wählen. Neu eingeführt wird auch ein sogenanntes Altersvorsorgedepot, das eine kapitalmarktbasiere Anlage in Fonds oder ETFs ohne Garantien ermöglicht. Für unerfahrene Sparer gibt es zudem ein Referenzdepot, das online und ohne Beratung abgeschlossen werden kann.
Ethisch-ökologische Investments und Grüne Geldanlagen
Besonders im Fokus sollten aus Sicht der Naturfinanz die nachhaltigen sowie ethisch-ökologischen Anlagemöglichkeiten stehen. Die Reform sieht vor, dass verstärkt Kapitalmarkterträge genutzt werden, und fördert dabei auch Fonds und ETFs, diese sollten sich vorrangig auf umweltfreundliche und sozial verantwortliche Investments konzentrieren. Anleger können so nicht nur von den Renditechancen profitieren, sondern gleichzeitig in nachhaltige Projekte und Unternehmen investieren, die hohe ethische Standards einhalten. Dies entspricht dem wachsenden Wunsch vieler Sparer, ihr Geld verantwortungsbewusst anzulegen und einen positiven Beitrag zur Umwelt und Gesellschaft zu leisten.
Mehr Flexibilität und Wettbewerb
Ein weiterer Punkt der Reform ist die erleichterte Wechselmöglichkeit: Sparer könnten nach fünf Jahren kostenfrei ihren Anbieter wechseln. Frühere Wechsel könnten mit Gebühren von bis zu 150 Euro verbunden sein.
Zukunft der laufenden Riester-Verträge – Bestandsschutz
Der Plan: Bestehende Riester-Verträge bleiben geschützt und profitieren ebenfalls von den Reformen, wie etwa dem erhöhten Sonderausgabenabzug. Zudem können Riester-Sparer ihre Verträge in neue Produkte mit unterschiedlichen Garantien umwandeln oder auf Auszahlungspläne umsteigen.
Ausblick und Zeitfenster
Die Reform soll ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten und die private Altersvorsorge flexibler, nachhaltiger und zukunftsfähiger gestalten. Idealerweise mit einem qualifizierten Fokus auf nachhaltige und ethisch-ökologische Geldanlagen.
Quelle: Bundesfinanzministerium, Meldung vom 30.09.2024 und Naturfinanz NF GmbH