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Reform der privaten Altersvorsorge: Geplante Neuerungen im Überblick

Neue Akzente für die Grüne Altersvorsorge mit staatlicher Förderung?

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge vorgestellt. Dieser Entwurf enthält neue Fördermöglichkeiten, flexiblere Produkte und stellt möglicherweise auch die Weichen für nachhaltige ethisch-ökologische Investments – ein Aspekt, der immer mehr an Bedeutung gewinnt.

Neue Fördermöglichkeiten

Zukünftig sollen 20 Cent staatliche Zulage für jeden gesparten Euro gezahlt werden, maximal bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro (ab 2030: 3.500 Euro). Geringverdiener sollen zusätzlich eine Zulage von 175 Euro erhalten. Der Berufseinsteigerbonus von 200 Euro wird wohl für drei Jahre bezahlt. Zudem soll der Sonderausgabenabzug von 2.100 auf 3.500 Euro erhöht werden. Auch Kinderzulagen sollen in diesem Zusammenhang neu geregelt werden: Sie sollen sogar 25 Cent pro eingezahltem Euro betragen, bis maximal 300 Euro.

Flexiblere Anlageprodukte – Versicherungen und Investmentprodukte

Die Idee: Sparer können zwischen Altersvorsorgeprodukten mit einer Garantie von 100 oder 80 % wählen. Neu eingeführt wird auch ein sogenanntes Altersvorsorgedepot, das eine kapitalmarktbasiere Anlage in Fonds oder ETFs ohne Garantien ermöglicht. Für unerfahrene Sparer gibt es zudem ein Referenzdepot, das online und ohne Beratung abgeschlossen werden kann.

Ethisch-ökologische Investments und Grüne Geldanlagen

Besonders im Fokus sollten aus Sicht der Naturfinanz die nachhaltigen sowie ethisch-ökologischen Anlagemöglichkeiten stehen. Die Reform sieht vor, dass verstärkt Kapitalmarkterträge genutzt werden, und fördert dabei auch Fonds und ETFs, diese sollten sich vorrangig auf umweltfreundliche und sozial verantwortliche Investments konzentrieren. Anleger können so nicht nur von den Renditechancen profitieren, sondern gleichzeitig in nachhaltige Projekte und Unternehmen investieren, die hohe ethische Standards einhalten. Dies entspricht dem wachsenden Wunsch vieler Sparer, ihr Geld verantwortungsbewusst anzulegen und einen positiven Beitrag zur Umwelt und Gesellschaft zu leisten.

Mehr Flexibilität und Wettbewerb

Ein weiterer Punkt der Reform ist die erleichterte Wechselmöglichkeit: Sparer könnten nach fünf Jahren kostenfrei ihren Anbieter wechseln. Frühere Wechsel könnten mit Gebühren von bis zu 150 Euro verbunden sein.

Zukunft der laufenden Riester-Verträge – Bestandsschutz

Der Plan: Bestehende Riester-Verträge bleiben geschützt und profitieren ebenfalls von den Reformen, wie etwa dem erhöhten Sonderausgabenabzug. Zudem können Riester-Sparer ihre Verträge in neue Produkte mit unterschiedlichen Garantien umwandeln oder auf Auszahlungspläne umsteigen.

Ausblick und Zeitfenster

Die Reform soll ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten und die private Altersvorsorge flexibler, nachhaltiger und zukunftsfähiger gestalten. Idealerweise mit einem qualifizierten Fokus auf nachhaltige und ethisch-ökologische Geldanlagen.

Quelle: Bundesfinanzministerium, Meldung vom 30.09.2024 und Naturfinanz NF GmbH

Das Bundesfinanzministerium könnte mit der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge neue Akzente setzen. Zudem könnten Sparer flexiblere Anlageprodukte wählen, darunter ein Altersvorsorgedepot ohne Garantien. Nachhaltige, ethisch-ökologische Investments könnten dabei stärker in den Fokus rücken, sodass Anleger verantwortungsbewusst investieren könnten. Auch die Möglichkeit, nach fünf Jahren den Anbieter kostenfrei zu wechseln, könnte mehr Flexibilität bieten. Bestehende Riester-Verträge blieben geschützt und könnten optional in neue Vorsorgeprodukte umgewandelt werden.

Grüne Altersvorsorge im Überblick

Grüne Altersvorsorge ermöglicht es nicht nur, für das eigene Alter vorzusorgen, sondern auch einen positiven Beitrag zur Umwelt zu leisten. Die Integration grüner Investitionen in die Altersvorsorge bietet eine doppelte Dividende: finanzielle Sicherheit im Alter und die Unterstützung einer nachhaltigen Zukunft.