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Wattner SunAsset 7

Solarstrom ist richtungsweisend und unverzichtbar für eine sichere und umweltbewusste Zukunft. Erneuerbare Energien bieten auch in Krisenzeiten Stabilität. Dafür sorgen in Deutschland gesetzliche Garantien. Solarstrom muss von den Energieversorgern weiterhin vorrangig abgenommen und über 20 Jahre in gleichbleibender Höhe vergütet werden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt nach wie vor die Vergütung für die Sonnenenergie.
Deutschland ist Spitzenreiter unter den weltweiten Solarstromproduzenten – daran beteiligen sich die Vermögensanlagen Wattner SunAsset 1 bis 6 seit Jahren erfolgreich. Im Wattner SunAsset 7 können sich Anleger erneut in Form von qualifizierten Nachrangdarlehen an dem Erfolg beteiligen – mit dem Vorteil, zwanzig Jahre lang einen stabilen und attraktiven Zinssatz aus dem gewährten Darlehen zu erhalten.

Wattner SunAsset 7 – Investitonskonzept

Die Anleger statten die Wattner SunAsset 7 GmbH & Co.KG mit qualifizierten Nachrangdarlehen über eine Laufzeitvon 20 Jahren aus. Die Darlehen investiert SunAsset 7 direkt in produzierende Solarkraftwerke in Deutschland. Die Darlehensgeber profitieren von den Stromerlösen der Kraftwerke auf Basis gesetzlich gesicherter Vergütungssätze. Alle Solarkraftwerke sind gesichert und stehen zur Investition bereit.

Konditionen Wattner SunAsset 7

Art der Kapitalanlage Qualifiziertes Nachrangdarlehen
Verzinsung 105 %, beginnend 2017 mit 4,5% p.a., steigend alle 5 Jahre um 0,5% auf 6% p.a.
Laufzeit 20 Jahre, bis zum 31.12.2036
Darlehensvolumen 8.700.000 Euro
Darlehensbetrag Ab 3.000 Euro
Darlehensnehmerin Wattner SunAsset 7 GmbH & Co. KG
Agio Entfällt
Einkunftsart Einkünfte aus Kapitalvermögen

Warnhinweis: Der Erwerb dieser Kapitalanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Risikohinweis

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Die Übertragbarkeit sowie die freie Handelbarkeit des qualifizierten Nachrangdarlehens sind stark eingeschränkt. Eine Kündigung kann erst zum Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgen. Die Mindestlaufzeit endet am 31.12.2036. Der von dem Anleger eingezahlte Darlehensbetrag unterliegt demnach einer langfristigen Bindungsdauer. Der Anleger kann nicht vorzeitig über sein eingesetztes Kapital verfügen.

Wesentliche Anlegerrisiken / Prognoserisiko / Zinszahlungsrisiko

Wertentwicklungen der Vergangenheit und Prognosen über die zukünftige Entwicklung sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf Erwartungen, Schätzungen, Prognosen und Annahmen. Sie geben ausschließlich die Auffassung der Emittentin wieder, unterliegen Unsicherheiten und Risiken hinsichtlich ihres tatsächlichen Eintritts und sind folglich in ihrer Verwirklichung nicht garantiert. In dieser Werbemitteilung getroffene, zukunftsgerichtete Aussagen betreffen insbesondere:

  • die Erwartungen der Emittentin in Bezug auf wirtschaftliche, operative,rechtliche und sonstige Risiken und deren Auswirkungen,
  • die Erwartungen der Emittentin in Bezug auf ihre zukünftige Geschäftsentwicklung sowie allgemeine wirtschaftliche, rechtlicheund politische Entwicklungen
  • die Durchführung und das Ergebnis der Vermögensanlage,
  • die Verwendung des Emissionserlöses aus dem Angebot dieser Vermögensanlage, insbesondere die Durchführung der Finanzierungender Mutter-, Schwester- oder Tochterunternehmen der Emittentin zu den erwarteten Finanzierungsvolumen sowie zuden erwarteten Konditionen, und
  • das wirtschaftliche Konzept dieser Vermögensanlage.

Sollten sich eine oder mehrere Annahmen, die die Emittentin ihren zukunftsgerichteten Aussagen zugrunde gelegt hat, als unrichtig erweisen oder unvorhergesehene Veränderungen oder Ereignisse eintreten, ist nicht auszuschließen, dass die tatsächlichen künftigen Entwicklungen und Ergebnisse wesentlich von dem abweichen, was von der Emittentin in diesem Prospekt für die Zukunft angenommen wurde.

Die von der Emittentin geplanten Ergebnisse sind nicht garantiert und es können sich tatsächlich erhebliche Abweichungen hiervon ergeben. Es besteht das Risiko, dass Zinszahlungen später erfolgen, für den Fall dass kein ausreichender Jahresüberschuss ausgewiesen wird oder die Liquidität nicht ausreicht, um die Zinszahlungen im Geschäftsjahr insgesamt zu leisten. Die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Emittentin könnte sich erheblich negativer als beabsichtigt entwickeln. In der Folge könnte die Emittentin nicht mehr in der Lage sein, die Ansprüche des Investors insbesondere auf Zinszahlung und Rückzahlung des Darlehenbetrages teilweise oder ganz zu erfüllen. Für das qualifizierte  Nachrangdarlehen gibt es auch keine Einlagensicherung. Sofern die Investoren das qualifizierte Nachrangdarlehen  mit Fremdkapital finanzieren, ist auch ein Verlust über das eingesetzte Kapital hinaus möglich.