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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Windparks: Beteiligungsmöglichkeiten für Privat-Anleger

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das EEG wurde erstmals im Jahr 2000 eingeführt und seitdem mehrfach novelliert. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung zu erhöhen und den Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung zu beschleunigen. Das EEG legt fest, dass Betreiber von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie eine feste Vergütung für den eingespeisten Strom erhalten, was eine stabile Einnahmequelle darstellt.

Fördermechanismen des EEG:

Einspeisevergütung:

Das EEG garantiert Betreibern von Windparks eine feste Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) erzeugten Stroms, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. Diese Vergütung wird über einen festgelegten Zeitraum gezahlt, typischerweise 20 Jahre, was Investoren eine langfristige Planungssicherheit bietet.

Ausschreibungsverfahren

Seit den letzten Novellen des EEG werden die Vergütungssätze zunehmend durch Ausschreibungen festgelegt. Betreiber von Windparks können sich in diesen Ausschreibungen um die Einspeisevergütung bewerben. Der Wettbewerb soll zu kosteneffizienten Projekten führen und die Marktintegration erneuerbarer Energien fördern.

Beteiligungsmöglichkeiten für private Anleger:

Direktbeteiligungen:

Privat-Anleger können sich direkt an Windparkprojekten beteiligen, indem sie Anteile an speziellen Zweckgesellschaften erwerben, die für den Bau und Betrieb des Windparks gegründet werden. Diese Direktbeteiligungen bieten in der Regel attraktive Renditen, erfordern jedoch eine gründliche Prüfung des Projekts und eine gewisse Risikobereitschaft.

Genossenschaften

Viele Windparks werden durch Energiegenossenschaften finanziert. In einer Genossenschaft können private Anleger Anteile erwerben und somit Miteigentümer des Windparks werden. Die Genossenschaftsmitglieder profitieren von den erzielten Gewinnen und haben Mitspracherecht in der Genossenschaft.

Anleihen

Windparkbetreiber nutzen zunehmend auch Anleihen P, um Kapital zu beschaffen. Private Anleger können in diese Finanzierungsinstrumente investieren, was oft auch mit kleineren Beträgen möglich ist. Anleihen bieten in der Regel feste Zinsen.

Investmentfonds

Es gibt spezialisierte Investmentfonds, die in erneuerbare Energien und insbesondere in Windparks investieren. Private Anleger können Anteile an diesen Fonds erwerben und somit indirekt an einer Vielzahl von Windenergieprojekten partizipieren. Diese Fonds bieten Diversifikation und professionelles Management, was das Risiko reduziert.

Vorteile des EEG für private Anleger

Planungssicherheit

Durch die festen Vergütungssätze und die garantierte Einspeisevergütung bietet das EEG eine hohe Planungssicherheit für Investoren. Dies erleichtert die Kalkulation der zu erwartenden Einnahmen und Renditen.

Attraktive Renditen

Investitionen in Windparks können attraktive Renditen bieten, insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen auf traditionellen Finanzmärkten. Die stabile Einspeisevergütung trägt dazu bei, dass Windenergieprojekte verlässliche Einnahmen generieren.

Beitrag zum Umweltschutz

Investitionen in Windparks tragen aktiv zur Energiewende und zum Klimaschutz bei. Private Anleger können durch ihre Beteiligung einen direkten Beitrag zur Reduktion von CO2-Emissionen leisten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern.

Weiterführende Informationen zu Windkraftanlagen als Geldanlage

Eine aktuelle Übersicht zu Geldanlagen in Windenergie und Windkraftanlagen finden Sie hier: