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Solarpaket 1: Wichtige Neuerungen in Kraft

Ende April haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschiedet, das ursprünglich schon im Januar dieses Jahres in Kraft treten sollte. Die meisten Regelungen traten ab dem 16. Mai 2024 in Kraft. Diese weitreichenden Verbesserungen betreffen sowohl Dach- als auch Freiflächenanlagen und sollen die Installation dieser Anlagen vereinfachen und zudem Bürokratie abbauen.

Änderungen für Freiflächenanlagen

Erhöhung der Gebotsgrenze: Die Gebotsgrenze für Freiflächenanlagen wurde in Ausschreibungen von bisher 20 Megawatt (MW) auf 50 MW angehoben. Zusätzlich wurde ein Nutzungsrecht für öffentliche Grundstücke zur Verlegung von Leitungen eingeführt. Im ursprünglichen Entwurf war dieses Recht auch für private Grundstücke vorgesehen, was jedoch nicht ins endgültige Gesetz aufgenommen wurde.

Erweiterung der Flächenkulisse: Die Flächenkulisse für klassische Freiflächenanlagen wurde erheblich erweitert. Landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete erhalten nun generell grünes Licht für förderfähige Solarprojekte. Bisher mussten diese Flächen ausdrücklich von den Bundesländern freigegeben werden. Jetzt können die Länder den Zubau auf solchen Flächen gezielt einschränken, sofern bereits mindestens 1% der landwirtschaftlichen Flächen eines Bundeslandes für Solaranlagen genutzt wird. Ab dem 31. Dezember 2030 liegt dieser Grenzwert bei 1,5%. Strenge Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind weiterhin von der EEG-Förderung ausgeschlossen.

Naturverträglichkeit von Solarkraftwerken

Einführung von Mindestkriterien: Das Solarpaket 1 setzt neue Mindestkriterien für die Naturverträglichkeit beim Bau von Solarkraftwerken fest. Drei von fünf Kriterien, die die Betreiber selbst auswählen können, müssen bei der Errichtung von Freiflächensolaranlagen obligatorisch berücksichtigt werden:

  1. Die Module dürfen maximal 60% der gesamten Grundfläche der Anlage einnehmen.
  2. Anwendung eines Pflegekonzepts zur Förderung der Biodiversität, einschließlich Flora und Fauna.
  3. Gewährleistung der Durchgängigkeit der Solarparks für Tiere, sowohl Großsäuger als auch Kleintiere.
  4. Nutzung von mindestens 10% der Fläche für „standortangepasste Typen von Biotopelementen“.
  5. Bodenschonender Betrieb der Freiflächenanlagen.

Besondere Freiflächenanlagen: Ein eigenes Untersegment für besondere Freiflächenanlagen wie Agri-, Floating- und Parkplatz-Solaranlagen wurde eingeführt. In den Ausschreibungen erhalten diese Anlagen einen Höchstwert von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Der bisherige Bonus für diese Anlagen entfällt, da er keinen ausreichenden Anreiz darstellte. Das Ausschreibungsvolumen für diese besonderen Anlagen soll bis 2029 schrittweise auf bis zu 2.075 MW erhöht werden. In diesem Jahr sollen noch Zuschläge für insgesamt 300 MW der zu installierenden Leistung vergeben werden, für 2025 sind 800 MW vorgesehen.

Das Solarparket 1 im Ergebnis

Das Solarpaket 1 bringt bedeutende Änderungen und Erleichterungen für die Installation von Dach- und Freiflächenanlagen. Durch die neuen Regelungen wird die Solarenergie in Deutschland weiter gefördert und ausgebaut, wobei auch die Naturverträglichkeit und Biodiversität verstärkt berücksichtigt werden.

Welche Investitionsmöglichkeiten in Solarenergie gibt es für Anleger?

Für Anleger gibt es verschiedene Möglichkeiten, in Solarenergie zu investieren, zum Beispiel:

Solaranleihen: Solaranleihen bieten eine attraktive Möglichkeit für Investoren, sich an der Finanzierung von Solarprojekten zu beteiligen. Diese Anleihen werden oft von Unternehmen oder Kommunen ausgegeben und bieten eine feste Verzinsung über einen bestimmten Zeitraum. Sie können eine sichere und planbare Investitionsform sein, die direkt zur Förderung erneuerbarer Energien beiträgt.

Direkte Beteiligungen an Solarparks: Investoren können sich auch direkt an Solarparks beteiligen. Dies geschieht meist durch den Kauf von Anteilen an einem bestimmten Projekt. Diese Art der Investition ermöglicht es den Anlegern, direkt von den Einnahmen aus dem Verkauf des erzeugten Stroms zu profitieren. Die Renditen können hierbei höher sein, allerdings kann auch das Risiko entsprechend größer sein im Vergleich zu anderen Anlageformen.

Solarfonds: Solarfonds bündeln Gelder von verschiedenen Anlegern, um in eine Vielzahl von Solarprojekten zu investieren. Dies diversifiziert i.d.R. das Risiko und bietet dennoch die Möglichkeit, von den Erträgen aus Solarenergie zu profitieren. Solarfonds werden von spezialisierten Investmentgesellschaften verwaltet und bieten oft eine gute Balance zwischen Risiko und Rendite.

Durch diese verschiedenen Investitionsmöglichkeiten können Anleger nicht nur attraktive Renditen erzielen, sondern auch aktiv zur Förderung und zum Ausbau der Solarenergie beitragen.

Quelle: Wattner Gruppe, Meldung vom 21.06.2024, Naturfinanz NF GmbH

Ende April haben Bundestag und Bundesrat das Solarpaket 1 verabschiedet, dessen Regelungen am 16. Mai 2024 in Kraft traten. Die Neuerungen betreffen Dach- und Freiflächenanlagen und sollen deren Installation erleichtern und unbürokratischer machen. Für Freiflächenanlagen wurde die Gebotsgrenze von 20 MW auf 50 MW erhöht, und die Flächenkulisse für förderfähige Solarprojekte erweitert. Mindestkriterien zur Naturverträglichkeit wurden eingeführt, und ein Untersegment für spezielle Freiflächenanlagen wie Agri-, Floating- und Parkplatz-Solaranlagen geschaffen. Anleger können zum Beispiel in Solaranleihen, direkte Solarpark-Beteiligungen und Solarfonds investieren, um von der Förderung der Solarenergie zu profitieren.

Geldanlagen in Solarenergie - Hier finden Sie eine Übersicht zu Solarpark-Investments

Solarenergie bietet eine Vielzahl von Investitionsmöglichkeiten. Von direkten Solarpark Beteiligungen über Solarfonds bis hin zu Solarparks als Geldanlage zum Beispiel in Form von Anleihen.